Ist aber so. Es gibt eine gesetzlich geregelte Privatkopie § 53 UrhG.
Sprich man darf Werke für den Privatgebrauch kopieren. Unter Privatgebrauch
fällt z.B. auch die Kopie eines legal erworbenen Mediums für einen Freund.
Vierstellige Beträge durften bisher diejenigen bezahlen, die Inhalte zum herunterladen angeboten haben. Viele Leute die selbst "nur" "runtergeladen" haben und dafür Abmahnungen bekommen haben, haben peer-to-peer Programme verwendet. Hier ist man mit dem Beginn des Downloads gleichzeitig auch der Anbieter des heruntergeladenen Inhaltes, es sei denn man ändert dies explizit in den Einstellungen des Programms.
Ob es ethisch vertrettbar ist Filme zu tauschen, die bereits für 3-5€ erhältlich sind und von nicht primär gewinnorientierten Einzelpersonen hergestellt werden ist eine andere Frage. Ich persönlich bin der Meinung, dass man die 3-5 € auch ausgeben sollte, wenn einem der Kram gefällt.